
Wie übe ich mein Widerrufsrecht aus?
| Sollte man die Unterschrift auf einem Kreditvertrag schon wenige Tage später bereuen oder möglicherweise zwischenzeitlich ein besseres und günstigeres Angebot gefunden haben, besteht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag zu widerrufen. Grundlage für diese Option ist der Paragraph 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches – bis zum 1. Januar 2002 war das Verbraucherkreditgesetz zuständig. Der Gesetzgeber räumt Kunden ausdrücklich ein 14-tägiges Widerufsrecht ein.
Um vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Der Kunde muss der Bank bzw. dem Kreditgeber schriftlich mitteilen, dass er vom Kreditvertrag zurücktritt. Ein Widerruf per E-Mail oder Telefon ist nicht zugelassen. Auch per Fax sollte ein Kredit nicht widerrufen werden. Empfohlen wird von Verbraucherschützern, den Widerruf als Einschreiben mit Rückschein an die jeweilige Bank zu schicken. Wichtig ist dabei vor allem, die Vertrags- und Kundennummer zu nennen.
Für den Fall, dass die Bank den Kredit schon ausgezahlt hat, ist der Kunde verpflichtet, das Geld umgehend zurück zu erstatten. Hierfür hat man 14 Tage Zeit. Wird die Kreditsumme nicht fristgerecht an die Bank zurückgezahlt, ist der Widerruf hinfällig und bleibt der Kreditvertrag bestehen.
Nachfolgend die entsprechende Passage aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:
§ 355: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch ein Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu klären; zur Fristwährung genügt die rechtzeitige Absendung.
Wird die Belehrung nach Vertragsabschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
![]()
Weiterführende Links:
Recht:• Wie übe ich mein Widerrufsrecht aus? >> • Wie werde ich als Kreditnehmer vom Gesetz geschützt? >> Sofortkredit-Vergleich >>
![]()
Ihre Vorteile auf Sofortkredite.net
• Hier vergleichen und informieren Sie sich erst und beantragen dann Ihren Kredit. • 10 Kredit-Arten - 10 verschiedene Vergleiche, übersichtlich mit den wichtigsten Konditionen. • Infos zum Anbieter + Produkt - Zu jedem Kredit-Anbieter bieten wir eine Informations-Detailseite. • Ihr Wissen - Unser umfassender Ratgeber gibt Ihnen Tipps, Erläuterungen und Definitionen zu Krediten. • Kreditrechner - Der Kreditrechner berechnet die Kreditkostenfür individuelle Beträge der Kredit-Anbieter. • Unabhängig und neutral - Wir vergleichen für Sie viele Kredite des Finanzmarktes miteinander. • Schnelle Wege mit Sofortzusage - Hier können Sie ganz bequem und sicher Ihren Kredit online bestellen. • Service der Kreditanbieter - Der Antrag eines Kredites ist kostenlos und unverbindlich. • Sie gehen kein Risiko ein - Innerhalb von 14 Tagen können Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten. • Keine Zusätzlichen Kosten - Wir sind keine Makler. Deshalb entfällt die Maklergebühr für Sie. • Günstige Kredite - Wir bieten Ihnen preiswerte Vertriebswege via Internet.
![]()
|

